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1. Einleitung - Grunddaten Der Verfassungsgerichtshof ist exklusiv dafür zuständig, darüber zu befinden, ob gesetzeskräftige Rechtsnormen mit der Verfassung (Artikel 8 – 32, 170, 172 und 191) sowie mit den Vorschriften zur Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen vereinbar sind. Der Gerichtshof wurde als spezialisiertes Rechtsprechungsorgan konzipiert, unabhängig von der gesetzgebenden, ausführenden und rechtsprechenden Gewalt. Der Gerichtshof setzt sich aus zwölf Richtern zusammen, denen Referenten sowie zwei Kanzler beistehen. Das Verwaltungspersonal umfasst etwa fünfzig Mitarbeiter. 2. Vom Schiedshof zum Verfassungsgerichtshof a) Gründung des Schiedshofes Der Verfassungsgerichtshof verdankt seine Entstehung der Entwicklung des belgischen Staates vom Einheitsstaat zum Föderalstaat. Der Name, die dem Gerichtshof zuerst gegeben wurde, sagt manches über seine ursprüngliche Aufgabe aus, und zwar die Überwachung der Beachtung der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung zwischen Staat, Gemeinschaften und Regionen. Die Gründung des Schiedshofes wurde 1980 in der Verfassung (im damaligen Artikel 107ter) festgeschrieben. Paragraph 2 dieses Artikels bestimmte: „Es gibt für ganz Belgien einen Schiedshof, dessen Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise durch Gesetz bestimmt werden. […]“. Diese Verfassungsbestimmung wurde durch das Gesetz vom 28. Juni 1983 zur Durchführung gebracht, das die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und die Arbeitsweise dieses neuen Rechtsprechungsorgans konkret gestaltete. Der Schiedshof wurde am 1. Oktober 1984 im Senat feierlich eingesetzt. Am 5. April 1985 verkündete er seinen ersten Entscheid. b) Entwicklung zum Verfassungsgerichtshof Bei der Verfassungsänderung vom 15. Juli 1988 wurde der Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofes auf die Überwachung der Beachtung der Artikel 10, 11 und 24 der Verfassung ausgedehnt, in denen der Gleichheitsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot sowie die Rechte und Freiheiten im Bereich des Unterrichts verankert sind. Bei derselben Verfassungsänderung von 1988 wurde es dem Sondergesetzgeber überlassen, dem Schiedshof die Zuständigkeit zu erteilen, seine Normenkontrolle anhand weiterer Bestimmungen der Verfassung auszuüben. Von dieser Möglichkeit wurde mit dem Sondergesetz vom 9. März 2003 Gebrauch gemacht. Nicht nur die Artikel 10, 11 und 24 der Verfassung, sondern deren gesamter Titel II (Artikel 8 bis einschließlich 32) sowie die Artikel 170, 172 und 191 der Verfassung bilden nunmehr den Bezugsrahmen für die vom Gerichtshof durchgeführte Verfassungsmäßigkeitsprüfung. Bei der Koordinierung der Verfassung im Jahre 1994 wurde die Bestimmung über den Schiedshof in Artikel 142 übernommen. Bei der Verfassungsänderung vom 7. Mai 2007 wurde der Schiedshof in „Verfassungsgerichtshof“ umbenannt. 3. Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen a) Verfassungsbestimmung Laut dem heutigen Artikel 142 Absatz 1 der Verfassung gibt es für ganz Belgien einen Verfassungsgerichtshof, dessen Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise durch Gesetz bestimmt werden. Der Gerichtshof befindet durch Entscheid über Kompetenzkonflikte, über die Verletzung der Artikel 10, 11 und 24 der Verfassung und über eine Verletzung der Verfassungsartikel, die das Gesetz bestimmt (nunmehr sämtliche Artikel von Titel II der Verfassung sowie die Artikel 170, 172 und 191). Der Gerichtshof kann von jeder durch Gesetz bezeichneten Behörde, von jedem, der ein Interesse nachweist, oder, zwecks Vorabentscheidung, von jedem Rechtsprechungsorgan angerufen werden. b) Organisierende Gesetzgebung Artikel 142 der Verfassung wurde durch das (mehrfach abgeänderte) Sondergesetz vom 6. Januar 1989 zur Durchführung gebracht, das die Organisation, die Zuständigkeit, die Arbeitsweise, das Verfahren und die Folgen der Entscheide regelt. Ein (ordentliches) Gesetz vom 6. Januar 1989 regelt die Gehälter und Pensionen der Richter, Referenten und Kanzler des Gerichtshofes. Daneben gibt es mehrere königliche Erlasse, Geschäftsordnungen und Richtlinien, die sich auf verschiedene Aspekte der Zuständigkeit und Arbeitsweise des Gerichtshofes beziehen. All diese Texte befinden sich auf der Website unter der Rubrik „Basistexte“ (in niederländischer und französischer Sprache, zum Teil auch in deutscher Sprache). |
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Letzte Bearbeitung : 16. Januar
2012.
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